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Besondere Anforderungen: eBusiness Geschäftspläne sind anders

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eBusiness Geschäftspläne haben andere Anforderungen. Nicht alle Businesspläne können nach einem einheitlichen Plan geschrieben werden. Einzelne Branchen erfordern unterschiedliche thematische Schwerpunkte. eBusiness Geschäftspläne unterscheiden sich von anderen Geschäftsplänen besonders in der Vertriebsplanung sowie im Rechtsteil.

Businessplan Brancheninformationen Gründung

Als Vertriebswege stehen im eBusiness Geschäftsplan neben Online-Shops auch sogenannte Shopping-Malls, also virtuelle Kaufhäuser, sowie horizontale, vertikale oder regionale Marktplätze. Gründer im eBusiness müssen sich überlegen, welche dieser Plattformen sich für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung am besten eignen. Die am häufigsten gewählte Vertriebsform ist der Online-Shop.

eBusiness Geschäftspläne müssen darstellen, ob, von wem und zu welchen Kosten dieser individuell programmiert werden soll oder welche Fachkenntnisse den Gründer dazu qualifizieren, ihn aus Programmtools selbst zu erstellen. Der Online-Shop ist in der Regel der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Geschäftsvorhabens und sollte eine dementsprechend zentrale Rolle im Businessplan spielen. Auch über Grafik, Aufbau und Wartung sollten eBusiness Geschäftspläne Auskunft geben – schließlich ist die Konkurrenz nirgends so groß wie im eBusiness, und Geldgeber interessieren sich dementsprechend stärker für Alleinstellungsmerkmale und originelle Ideen. Wo andere Businesspläne über die Geschäftsräume und ihre Ausstattung informieren, sind bei einem eBusiness Projekt detaillierte Pläne zur Struktur (Sitemap) der Seite sowie konkrete Aussagen über angebotene Funktionen und deren Verwirklichung zu finden. Genauso spielt auch das Design und das damit Image des Online-Shops eine Rolle, genauso wie die Frage, wie und warum diese Corporate Identity die in der Marktsegmentierung erfasste Zielgruppe ansprechen wird.

Ein zweiter Schwerpunkt sollte bei eBusiness – Konzepten darauf liegen, eine fundierte Kenntnis der entsprechenden Rechtsvorschriften an den Tag zu legen. Für Onlinegeschäfte gilt das sogenannte Fernabsatzrecht, demzufolge Käufer und Verkäufer einen Fernabsatzvertrag eingehen, der die Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln regelt. Eine Kenntnis des Fernabsatzgesetzes sowie die Beschreibung seiner Auswirkungen auf die eigene Gründung gehören genauso in den Businessplan wie eine Rohfassung der geplanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s).

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